Die vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung erlassene Schulordnung wird durch die im Folgenden angeführte Hausordnung ergänzt. Diese soll einen ordnungsgemäßen und problemlosen Ablauf des Schulalltags ermöglichen.
Betreten und Verlassen der Schule
- Das Betreten und Verlassen der Schule erfolgt ausschließlich über den Haupteingang. In der Schule wird eine situative Hausschuhpflicht angewendet. Das heißt, dass die Schüler:innen beim Betreten des Schulgebäudes an einer Anschlagtafel darüber informiert werden, ob am aktuellen Tag auf Hausschuhe gewechselt werden muss, oder ob auch Straßenschuhe im Gebäude erlaubt sind.
- Das Betreten des Schulgebäudes durch schulfremde Personen, hierzu zählen auch Erziehungsberechtigte, ist in der Zeit zwischen 06:30 Uhr und 17:00 Uhr nicht gestattet. Ausnahmen werden durch die Direktion geregelt.
- Die Schule ist ab 06:30 Uhr geöffnet. In der Zeit bis 07:30 Uhr ist der Aufenthalt nur im Erdgeschoß gestattet. Ab 7:30 Uhr erfolgt die Ausgabe der Klassenschlüssel durch den Schulwart. Ab diesem Zeitpunkt dürfen auch die Klassen betreten werden. Zeitgleich beginnt die Beaufsichtigung durch die Lehrkräfte.
Schüler:innen, die unterrichtsfrei haben, dürfen sich nach dem Beginn der Unterrichtsstunde nur im Pausenbereich beim Buffet aufhalten. Nach Ende des Vormittagsunterrichts sind die Klassen zu versperren und die Klassenschlüssel ausnahmslos in den Briefkasten beim Schulwart einzuwerfen.
Das Schulgebäude wird um 18.00 Uhr versperrt. - Zu Beginn der Unterrichtsstunde suchen die Schüler:innen ihre Klassen auf oder versammeln sich geschlossen an dem von der Lehrkraft der folgenden Stunde vereinbarten Treffpunkt. Das Verweilen auf den Gängen und Stiegen oder vor den Klassenräumen ist während der Unterrichtszeit nicht gestattet. Als Aufenthaltsraum dient der Pausenbereich vor dem Buffet.
- Das Verlassen des Schulareals in den Pausen und Freistunden ist nicht erlaubt. Abhängig von der Hausschuhpflicht steht den Schüler:innen in den Pausen der Gartenbereich und die Terrassen im Erdgeschloß und im ersten Obergeschoß zur Verfügung.
- Die Zufahrt auf das Schulgelände mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich nur für Personen mit Berechtigungskarte der Schule erlaubt.
- Fahrräder und Scooter dürfen nur an den vorgesehenen Stellplätzen abgestellt werden. Für Skateboards gibt es einen Verwahrungsplatz im Bereich des Schulgartens. Da dieser Platz frei zugänglich ist, übernimmt die Schule bei Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung keine Haftung. Im Schulgebäude dürfen weder Scooter noch Skateboards aufbewahrt werden.
- Sonderunterrichtsräume und fremde Klassenräume dürfen nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden.
Verhalten in der Schule
- Vor dem Verlassen des Klassenraums nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Sessel auf die Tische zu stellen sowie die Fenster zu schließen. Des Weiteren ist das Licht abzudrehen und der Raum zu versperren.
- Wird der Klassenraum während des Vormittags- oder Nachmittagsunterrichts verlassen (wenn z. B. in einen Sonderunterrichtsraum gewechselt wird), ist das Licht abzudrehen, die Fenster zu verschließen und dieser zu versperren.
- Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulareal ausnahmslos verboten.
- Poster, Plakate und Bilder dürfen in den Klassenräumen nur an den vorgesehenen Flächen und nach vorheriger Genehmigung durch eine Klassenlehrkraft befestigt werden.
- Bei mutwilligen und böswilligen Beschädigungen kommt der/die Verursacher:in für den entstandenen Schaden auf.
- Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen von den Schülern:innen nicht in die Schule mitgenommen werden. Die Lehrkräfte sind berechtigt, diese in Verwahrung zu nehmen. Diese Gegenstände werden nur an die Erziehungsberechtigten zurückgegeben.
- Abfälle sind zu trennen und in die jeweiligen Behälter zu entsorgen. Das gesamte Schulgebäude und auch das Schulareal sind sauber zu halten.
- Aufnahmen jeglicher Art (Bild, Ton) in der Schule und bei schulbezogenen Veranstaltungen sind Schüler:innen nur nach Genehmigung durch die Lehrkraft und mit dem Einverständnis der aufgenommenen Personen erlaubt. Die DSGVO ist einzuhalten. Im Schulnetz darf ausnahmslos nur der eigene Account zum Login verwendet werden.
- Regelung für elektronische Geräte (Smartphone, Notebook, …):
Unterstufe: Elektronische Geräte sind zu Beginn des Vormittagsunterrichts in den Ladeschränken in den Klassenräumen zu versperren und verbleiben dort bis zum Ende des Unterrichts (auch in den Pausen!).
Oberstufe: Mobiltelefone sind während des Unterrichts auszuschalten und in den Schultaschen zu verwahren.Oberstufe: Mobiltelefone sind während des Unterrichts auszuschalten und in den Schultaschen zu verwahren.
Lehrkräfte können im Rahmen ihres Unterrichts die Verwendung dieser Geräte erlauben.