Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist ein gesetzlich verankertes Gremium. Ihm gehören der Schulleiter und je drei Vertreter der Lehrer, der Schüler und der Erziehungsberechtigten an. Der SGA hat eine Reihe von Kompetenzen inne (SchUG § 64 Abs. 2), wie zum Beispiel Entscheidungen über Veranstaltungen, die Hausordnung, schulautonome Lehrplanbestimmungen, schulautonom freie Tage, der Zeitpunkt der Wiederholungsprüfungen etc.. Darüber hinaus gehören die Beratung über wichtige Fragen des Unterrichts, der Erziehung, der Wahl der Unterrichtsmittel, Baumaßnahmen etc. zu den Aufgaben des SGA. 

 

Schülervertreter


 

  • Luca Holdhaus (6C)
  • Bulgan Bayanbat (7B)
  • Raphael Grazer (7B)

 

Lehrervertreter


 

  • Mag. Nina Freihammer  Tel. Nr.: 02622 23115
  • Mag. Marianne Neuber  Tel. Nr.: 02622 23115
  • Mag. Mirela Hrustanbegovic  Tel. Nr.: 02622 23115

Ersatzmitglieder:

  • Mag. Christina Podlipny-Felber  Tel. Nr.: 02622 23115
  • Mag. Christian Filipp  Tel. Nr.: 02622 23115

 

Elternvertreter


  • DI (FH) Johann Schroll, MSc.  Tel. Nr.: +43 664 6210491
  • Horst Freitag  Tel. Nr.: +43 699 17353800
  • DI Angela Höllebauer  Tel. Nr.: +43 664 1430473

Ersatzmitglieder:

  • Katharina Lipp
  • Mag. Christian Gruber
  • Mag. Eva Ferger

 

SQA ist eine Initiative des BMBF. Es geht dabei in erster Linie um die bestmöglichen Lernbedingungen und um die Anhebung des Bildungsniveaus an allgemein bildenden Schulen. Es ist ein Mittel zur Evaluierung und Qualitätssicherung. Die zwei tragenden Strukturelemente von SQA sind Entwicklungspläne (EP) und periodische Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche (BZG). In der Erarbeitung der Entwicklungspläne sind die Schulen teilweise autonom.